1 § Der Mieter haftet für Diebstahl, Unfälle und sonstige Schäden am Fahrzeug mit einer Haftungsbegrenzung bis 2.500 €.
2 § Alle Rechte und Pflichten des Halters gelten auf den Mieten über. Ist der Fahrer vom Mieter abweichend so haftet der Mieter für alle vom Fahrer verursachten Schäden gleich welcher Art.
3 § Verpflichtungen aus diesem Mietvertrag gelten neben dem Mieter auch für den Fahrer.
4 § Bei Überschreitung der Mietzeit wird ein voller Stundenpreis berechnet je angefangene Stunde.
5 § Der Mieter mietet mit vollem Tank und muss das Fahrzeug wieder mit vollem Tank zurückbringen. Ohne Tankzettel wird voller Tank nicht akzeptiert, und wird mit je gefahrene Kilometer, mit 0,20 EURO berechnet.
6 § Das Fahrzeug wird sauber an den Mieter übergeben und muss wieder sauber zum Betriebsort zurückgebracht werden. Ansonsten fallen Reinigungskosten ab 100 € an.
7 § Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter, unverzüglich über einen Unfall zu Informieren. Der Mieter ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass eine eventuelle Verkehrsbehinderung aufgehoben wird.
8 § Der Mieter haftet im Fall eines selbstverschuldeten Unfalls für das Abschleppen, die Reparatur sowie weitere entstehende Kosten des Mietobjektes.
9 § Der Mieter verpflichtet sich das Fahrzeug auch bei Fahruntüchtigkeit zurück zum Betriebsort zu bringen.
10 § Bei Rückgabe des Mietwagen hat der Mieter ohne Aufforderung alle eventuellen Schäden und Betriebsstörungen anzugeben. Der Mieter ist nicht berechtigt, unabgestimmt eigene Reparaturversuche zu unternehmen und haftet bei Zuwiderhandlung für eventuelle aufgetretene Schäden. Reparaturen werden grundsätzlich nur in von uns anerkannten Fachwerkstätten durchgeführt.
11 § Bei einem Unfall oder Sachschaden wird die Kaution einbehalten. Die genaue Schadenshöhe wird von einem Gutachter ermittelt und abgerechnet. Das Fahrzeug wird nach Einweisung durch den Vermieter an den Kunden übergeben. Der Mieter sowie der Fahrer.
12 § Für die Rückverfolgung von Handlungen die ein Verwarnungsgeld, Bußgeld oder anderweitige Zahlungspflichten oder Strafen zur folge haben können, haben wir entsprechend der DSGVO Art. 6 ein berechtigtes Interesse daran die personenbezogenen Daten zu speichern und zu verarbeiten. Insbesondere schließt die Verarbeitung die berechtigte Datenweitergabe an behördliche Stellen sowie im Versicherungsfalle an die Versicherung und evtl. an die Gegenversicherung ein. Der Mieter und der Fahrer erklären durch ihre jeweiligen Unterschriften zum Mietvertrag auch Ihre Einwilligung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Die Archivierungs- und Aufbewahrungspflichten von personenbezogenen Daten für die steuerlichen Vorgänge bleiben davon unberührt.
13 § Der Kunde mietet für die Dauer der Vertragslaufzeit ein Fahrzeug der gewählten Fahrzeuggruppe. Es besteht keine Modellgarantie und kein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug.
14 § Bei Verlust der Autoschlüssel Haftet der Mieter mit 350€. Die Kaution von 80€ wird einbehalten und wird mit beschafung der Neuen Autoschlüssel verrechnet.